Wichtiger Hinweis — Kein Steuerberater! Dieses Tool dient ausschließlich als unverbindliche Orientierungshilfe. Es ersetzt keine steuerliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für eine rechtssichere Beurteilung wende dich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Stand: Steuergrenzen und Freibeträge gemäß deutschem Steuerrecht 2026.
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Ab wann bin ich gewerblich auf eBay?
In Deutschland gibt es keine feste Grenze in Euro oder Stückzahlen. Das Finanzamt prüft anhand mehrerer Kriterien, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt:
- Dauerhaftigkeit: Wer regelmäßig und über längere Zeit verkauft, handelt gewerblich — unabhängig vom Umsatz.
- Gewinnerzielungsabsicht: Wer Waren einkauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, ist gewerblich tätig.
- Anzahl der Verkäufe: Ab ca. 25–40 Verkäufen pro Monat wird Gewerblichkeit oft angenommen.
- Neue Ware: Wer neue, gleichartige Artikel in größeren Mengen verkauft, ist fast immer gewerblich.
Bei Privatverkäufen (eigene gebrauchte Sachen, gelegentlich) besteht keine Gewerbepflicht und keine Steuerpflicht.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Auch als Gewerbetreibender musst du nicht zwingend Umsatzsteuer ausweisen. Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn dein Jahresumsatz unter 25.000 € liegt (seit 2025 angehoben von 22.000 €). In dem Fall:
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen
- Keine USt-Voranmeldung beim Finanzamt
- Aber: Kein Vorsteuerabzug möglich
Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2026
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.096 € für Ledige und 24.192 € für Verheiratete. Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen (Gewinn minus Freibeträge) darüber liegt, wird Einkommensteuer faellig.
Häufige Fragen
Muss ich eBay-Einnahmen versteuern?
Private Gelegenheitsverkäufe (eigene gebrauchte Sachen) sind steuerfrei. Sobald du regelmäßig mit Gewinnabsicht verkaufst, musst du ein Gewerbe anmelden und Einkommensteuer auf den Gewinn zahlen.
Was meldet eBay dem Finanzamt?
Seit 2023 meldet eBay dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) alle Verkäufer mit mehr als 30 Transaktionen ODER mehr als 2.000 € Umsatz pro Jahr (DAC7-Richtlinie). Das bedeutet nicht automatisch Steuerpflicht.
Was kann ich absetzen?
Einkaufspreise, eBay-Gebühren, Versandkosten, Verpackung, anteilige Internet- und Telefonkosten, Büromöbel, Software-Abos (z.B. ShopManage) und Fahrtkosten zum Postamt.